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FAQs Fragen & Antworten

1. Was bedeutet verkürzter Versorgungsweg in der Hörgeräteversorgung?

Die Versorgung erfolgt arbeitsteilig zwischen dem Hörakustiker und der behandelnden HNO-Ärztin bzw. dem behandelnden HNO-Arzt. Die HNO-Ärztin oder der HNO-Arzt ist hierbei der zentrale Ansprechpartner für die Hörgeräteversorgung. Durch sie/ihn erhält der Schwerhörige in dessen Praxis sein individuell – durch den Hörakustikmeisterbetrieb – angepasstes Hörgerät.

2. Darf ich als HNO-Ärztin oder HNO-Arzt in meiner Praxis Hörgeräte abgeben?

Ja, viele Krankenkassen haben entsprechende Versorgungsverträge gemäß SGB V § 127/128 geschlossen. Der GKV-Spitzenverband hat diesbezüglich im Jahr 2018 das Hilfsmittelverzeichnis konkretisiert. Darin steht: „…Die Beratung des Versicherten über die Versorgungsmöglichkeiten sowie die Leistungserbringung erfolgt grundsätzlich nur in einer dafür versorgungsberechtigten Betriebsstätte und wird durch nach dem Berufsbild des Hörakustikers qualifiziertes Personal oder von einer auf dem verkürzten Versorgungsweg kooperierenden HNO-Praxis durch den HNO-Arzt bzw. durch sein entsprechend audiologisch fortgebildetes Personal ausgeführt…“

3. Muss ich als HNO-Ärztin oder HNO-Arzt einen Vertrag mit der Krankenkasse schließen?

Nein, wir als Leistungserbringer haben den entsprechenden Versorgungsvertrag mit der Krankenkasse und Sie als HNO-Ärztin oder HNO-Arzt akzeptieren diesen mittels einer sog. Beitritts- und Ermächtigungserklärung.

4. Bekomme ich für die Hörgeräteversorgung ein außerbudgetäres Honorar?

Ja, die Arztvergütung für die Mitwirkung bei der Hörgeräteversorgung ist in den Versorgungsverträgen geregelt und wird nach Versorgungsabschluss von der Krankenkasse ausgezahlt.

5. Ist die Höhe des Honorars abhängig vom Gesamtpreis der Hörgeräte?

Nein, die Höhe der Arztvergütung ist immer gleich hoch, egal ob sich der Patient für ein aufzahlungsfreies oder sog. „Premiumhörgerät“ entscheidet (bspw. VdeK monaural 150€ / binaural 250 € Stand 01.01.2023).

6. Sind die Hörgeräte über den verkürzten Versorgungsweg günstiger?

Das können wir weder mit einem JA noch mit einem NEIN beantworten. Allerdings hat im April 2022 der Bundesrechnungshof folgendes veröffentlicht:

„…Krankenkassen haben zu wenig unternommen, um ihre Versicherten vor ungerechtfertigten Mehrkosten für Hörhilfen zu schützen…“

„…Bei diesem sogenannten verkürzten Versorgungsweg fielen nach ersten Auswertungen weniger oft und zudem niedrigere Mehrkosten an…“

(Quelle: Bundesrechnungshof)

7. Welchen Vorteil habe ich als HNO-Ärztin oder HNO-Arzt, wenn ich den verkürzten Versorgungsweg anbiete?

  1. Durch Ihre Kompetenz binden Sie Ihren Patienten langfristig an Ihre Praxis.
  2. Durch den steigenden Praxisumsatz und spezialisiertes und motiviertes Personal steigt der Wert Ihrer Praxis.
  3. Spezialisiertes, fortgebildetes und motiviertes Personal ist die Visitenkarte der HNO-Praxis (weniger Fluktuation).

8. Kann ich mein Personal für die Hörgeräteversorgung fortbilden lassen?

Ja, wir bieten Ihnen ein umfangreiches Fortbildungsangebot über unsere Akademie an, besonders empfehlenswert ist der modulare Kurs zur/m Fachberater:in für Hörgeräte in der HNO-Praxis.

9. Gibt es Hörgeräte verschiedener Hersteller beim verkürzten Versorgungsweg?

Ja, Ihr Patient kann Hörgeräte aller Hersteller erhalten. Sie und wir beraten Ihre Patienten stets herstellerneutral.

10. Können die Hörgeräte kostenfrei getestet werden?

Ja, die Hörgeräte können bis zu vier Wochen kostenlos und unverbindlich getestet werden.

11. Gibt es eine Möglichkeit, die Hörgeräte zu versichern?

Ja, ab 29€ können Ihre Patienten einen Schutzbrief abschließen, womit das Hörgerät vor Verlust oder vor Reparaturkosten geschützt ist.

Auf Patientenwunsch kann auch eine Verlustabsicherung für Probehörgeräte abgeschlossen werden.

12. Was ist im Lieferumfang einer Hörgeräteversorgung enthalten?

Bei einer Versorgung mit Basishörgeräten erhalten Sie eine Pflegetasche mit einem Pflege-Startset.

Bei Hörgeräten mit Eigenanteil erhalten zusätzlich eine Ladestation (bei Akku-Hörgeräten) oder 60 Hörgerätebatterien für Ihr Hörgerät.

13. Wie lange ist die Hörgerätegarantie?

Bei Hörkonzepte erhalten Sie mindestens 4 Jahre Garantie auf das Hörgerät inkl. Li-Ionen-Akku.

14. Muss die HNO-Praxis zusätzliche Anforderungen (bspw. an die Hardware) erfüllen?

Nein, jeder niedergelassene Arzt mit der Facharztbezeichnung „Hals-Nasen-Ohrenheilkunde“ oder der Facharztbezeichnung „Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen” („Phoniatrie und Pädaudiologie“), der die Befähigung gemäß Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur Hörgeräteversorgung erfüllt, kann in seiner Praxis Hörgeräte anbieten.

15. Gibt es Qualitäts- oder Zufriedenheitsbewertungen im verkürzten Versorgungsweg?

Ja, sowohl nach erfolgreichen Versorgungsabschluss als auch nach 12 Monaten werden die Patienten nach Ihrer Zufriedenheit und nach der täglichen Tragedauer befragt (freiwillige Angaben).

16. An wen wende ich mich, wenn ich Hörgeräte in meiner HNO-Praxis anbieten möchte?

Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail. Wir stellen Ihnen sehr gerne persönlich die Hörgeräteversorgung auf dem verkürzten Versorgungsweg vor.

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